Allgemeine Geschäftsbedingungen der Top-Reifen GmbH

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Top-Reifen GmbH und dem Kunden im Rahmen des Werkstattbesuches und damit insbesondere das Rechtverhältnis im Hinblick auf die vorgenommenen Reparatur- und/oder Serviceleistungen bei der Top-Reifen GmbH.

Im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den nachfolgenden Ausführungen der Einfachheit halber stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist damit immer miteingeschlossen.

2. Einbezug der vorliegenden AGB

Die jeweils aktuellste Version der AGB des Garagenbetriebs ist auf der jeweiligen Homepage der Top-Reifen GmbH aufgeschaltet und liegt ebenso in gedruckter Form im Garagenbetrieb zur Einsicht- und Mitnahme auf. Ebenso sind die AGB in der Garage angeschlagen und für den Kunden der Werkstatt folglich jederzeit einsehbar. Die vorliegenden AGB sind damit ausreichend in das Vertragsverhältnis zwischen der Top-Reifen GmbH und seinen Kunden einbezogen. Die Geltung und damit der Einbezug abweichender und/oder ergänzender AGB des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn der Garagenbetrieb diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

3. Auftragserteilung

Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel resp. Die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters des Garagenbetriebs so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Soweit sich im Rahmen der Ausführungen von Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens des Garagenbetriebes erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme durch den Garagenbetrieb nicht zu erwarten waren resp. Vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenmässig 10 % des Gesamtauftrages übersteigen, holt der Garagenbetrieb für diese Arbeiten vorgängig telefonisch die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat in der Folge dafür besorg zu sein, dass dem Garagenbetrieb eine Telefonnummer zur Verfügung steht, auf welcher der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Soweit der Garagenbetrieb den Kunden auch nach dreimaligem Versuch (mit zeitlichen Abständen von mindestens 15 Minuten) nicht erreichen kann, wird der Garagenbetrieb diese Arbeiten nur dann leisten, soweit diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10 % des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf der Garagenbetrieb von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen.

Der Garagenbetrieb ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmer zu erteilen und Probefahrten sowie Übungsfahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen.

4. Kostenvoranschlag

Für einen schriftlichen Kostenvoranschlag verrechnet die Top-Reifen GmbH mindestens CHF 150.00. Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden bei einer allfälligen Reparatur bei der Top-Reifen GmbH gutgeschrieben.

5. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges

Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgen diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aushändigung resp. Übermittlung der Rechnung abzuholen.

Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich diese Abholfrist auf zwei Arbeitstage. Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt im Garagenbetrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr betreffend das Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden über (so insb. Auch im Hinblick auf Diebstahl und Beschädigung durch Dritte). Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist der Garagenbetrieb berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden ausserhalb des jeweiligen Garagenbetriebes zu parken. Bei Abnahmeverzug kann der Garagenbetrieb ohne entsprechende vorgängige Mahnung des Kunden eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände des Garagenbetriebes verbleibt.

6. Preise und Zahlungen

Die Preise sind freibleibend. Die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der Top-Reifen GmbH sind vom Kunden bei Erhalt bzw. Übernahme des Fahrzeuges in bar (PostFinance, EC-Direct) zu bezahlen. Die Top-Reifen GmbH hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen, bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen, als Sicherheit zurückzubehalten. (Retentionsrecht). Unser Ersatzwagen ist Vollkasko versichert. Bei einem Unfall mit diesem Ersatzwagen beträgt der Selbstbehalt in jedem Fall Fr. 1'000.--. Bei ausserhalb der Öffnungszeiten parkierten Kundenfahrzeugen, können wir für dann entstandene Schäden nicht aufkommen.

Die Top-Reifen GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung d.h. einen Kostenvorschuss zu verlangen. Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann der Garagenbetrieb ab dem 30. Tag nach Verfall des Zahlungsziels, ohne eine zusätzliche Mahnung, einen Verzugszins von 5 % vom Kunden einverlangen. Der Garagenbetrieb ist ebenso berechtigt, für übermittelte Mahnschreiben zuhanden des Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 pro Schreiben in Rechnung zu stellen.

Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung und ist sich über die Konsequenzen einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung bewusst.

7. Angelieferte Reifen

Die Top-Reifen GmbH behält sich vor, für angelieferte Neureifen einen geänderten Montagepreis zu verlangen. Die Garantie für Defekt durch Montage wird auf angelieferte Reifen ausgeschlossen. Die Rücknahmekosten auf Kundenwunsch bestellter Reifen und/oder Felgen betragen CHF 100.00 für Reifen und CHF 120.00 für Felgen. Bereits montierte Reifen/Felgen können nicht mehr zurückgenommen werden.

8. Einlagerung Reifen

Reifen, die länger als 15 Monate nicht abgeholt werden und deren entsprechende Lagergebühr nicht bezahlt worden ist, gehen in das Eigentum des Garagisten über.

9. Beanstandungen und Rücknahme

Der Kunde muss die Arbeiten und Leistungen der Top-Reifen GmbH bei Übernahme des Fahrzeuges umgehend überprüfen. Hat der Kunde dann zumal Anlass zur Vermutung, dass ein Mangel vorliegen könnte, hat er unverzüglich die Top-Reifen GmbH darüber zu informieren, andernfalls verfallen sämtliche Garantieansprüche. Eine Mängelrüge befreit nicht von der Verpflichtung der fristgerechten Zahlung. Begründete Mängelrügen berechtigen uns zur Ersatzlieferung oder Instandsetzung der beanstandeten Mängel in angemessener Frist. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Rücknahme von Ersatzteilen ist ausgeschlossen.

10. Garantie

Die Ansprüche des Kunden beschränken sich im Falle gerechtfertigter Rügen und Reklamationen auf die Pflicht der Top-Reifen GmbH zu kostenlosem Ersatz bzw. Instandstellung der fristgerecht gerügten und von der Top-Reifen GmbH erbrachten Arbeit, Leistung oder Lieferung. Alle weitergehenden Ansprüche der Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen, insbesondere auch das Recht auf Wandlung oder Rücktritt vom Vertrag oder das Geltend machen von Forderungen aus Schäden am Fahrzeug, verursacht durch Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen der Top-Reifen GmbH wie auch jegliche Forderungen aus Mängelfolgeschäden.

Auf Gebrauchtteile gewährt die Top-Reifen GmbH keine Garantie.

11. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Gerichtsstand

Die Top-Reifen GmbH behält sich das Recht vor, die AGB bei Bedarf jederzeit abzuändern. Wegen ungenügender Benachrichtigung mit dem Verweis auf die AGB-Änderungen kann die Top-Reifen GmbH nicht belangt werden. Gerichtsstand und anwendbares Recht die zwischen der Top-Reifen GmbH und seinen Kunden abgeschlossenen Verträge unterstehen dem Schweizer Gesetz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der Top-Reifen GmbH ist der Sitz des Garagenbetriebs in CH-6343 Holzhäusern/Risch.

12. Rechtliches

Die Top-Reifen GmbH ist um Richtigkeit und Aktualität der auf dieser Internetpräsenz bereitgestellten Informationen bemüht. Trotzdem können Fehler und Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Top-Reifen GmbH übernimmt deshalb keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Die Top-Reifen GmbH behält sich vor, Teile des Internetangebots oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

13. Copyright

Die Inhalte unserer Website sind ausschliessliches Eigentum von uns. Informationen und Abbildungen unserer Website darf ohne die vorgängige, schriftliche Erlaubnis von uns weder verwendet, noch kopiert oder an Dritte übermittelt werden.

Holzhäusern, 2021